Das Urheberrecht legt unter anderem fest, dass niemand einen Song aufführen, aufnehmen oder senden darf, ohne den oder die Urheber (Komponisten/Texter) zu fragen! Das klingt sicher für die meisten Musiker sehr logisch. Ebenso logisch ist es aber auch, dass rein praktisch gar nicht jeder Musiknutzer jeden Urheber fragen kann. Es kann nicht jeder Radiosender, jede Disko, jeder Solariumbetreiber bei jedem Komponisten anfragen, ob er die Musik spielen darf und eine entsprechende Vergütung verhandeln.
Darum gibt es die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Rechte von über 64.000 Mitgliedern, aufgrund von Wahrnehmungsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften zusätzlich von etwa zwei Millionen Berechtigten im Ausland. Die GEMA sorgt dafür, „dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.“ Soweit so gut. Leider gibt es aber sowohl bei der Erhebung der Gebühren als auch bei der Verteilung der Einnahmen an die Urheber mehrere Haken. Zu den klaren Verlierern dabei zählt die elektronische Musikszene. Ausgerechnet dort will die GEMA aber ab 2013 die Lizenzgebühren kräftig erhöhen. Da gleichzeitig keine Jahresverträge mehr angeboten werden, rechnen einige Clubs mit einer existenzbedrohenden Mehrbelastung.
Problem 1 – Die Zuordnung der Einnahmen
Eigentlich klingt alles einfach: Wird ein Song genutzt (auf Platte gepresst, im Radio gespielt oder live aufgeführt), bekommt der Urheber eine Vergütung. Das klappt aber leider nicht an allen Stellen. Bei manchen Nutzungsarten kann man nicht genau feststellen, welche Musik denn genau gespielt wurde. Jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand. Jeder Einzelhändler, jede Diskothek, jeder Betreiber einer Erotik-Videobox zahlt schließlich dafür, dass er Musik gewerblich nutzen darf. Verständlicherweise müssen die (im Gegensatz zu Radios oder Plattenfirmen) aber kein Buch darüber führen, welche Titel im Einzelnen gespielt wurden. Auf diese Art und Weise erzielt die GEMA Einnahmen, weiß aber nicht, wem sie tatsächlich zustehen. Diese Einnahmen werden analog zu den zuzuordnenden Einnahmen verteilt. Die Theorie: Wer viele Platten verkauft und viel Radio Airplay hat, wird auch viel in Handel und Diskotheken gespielt. Das mag oft stimmen, funktioniert aber in der elektronischen Musikszene nicht. Electro läuft selten im Radio und verkauft wenige Tonträger. Aber die vor allem an DJs, die diese Platten dann im Club auflegen. Von den Einnahmen aus Electro-Events kommt also bei den Urhebern nichts oder viel zu wenig an.
Problem 2 – Höhere Einnahmen, höhere GEMA-Gebühren
Schon immer – und ab 2013 noch krasser – zahlen Clubs die GEMA-Gebühr in Abhängigkeit von der theoretisch bespielbaren Fläche und dem Eintrittspreis. Mit Logik hat das leider wenig zu tun: Die selbe Party mit dem selben DJ kann schnell bis zu 5,00 EUR mehr Eintritt kosten, wenn entsprechend viel Geld in Licht und Ton investiert wird. Warum sollten die Urheber der gespielten Songs dadurch profitieren, dass ein Club viel Geld in Visuals investiert? Aufwendige Installationen sorgen außerdem dafür, dass nicht die gesamte Fläche bespielt werden kann. Gelackmeiert ist, wer versucht, für das Partyvolk etwas Atmosphäre zu schaffen. Noch schlimmer kommt’s, wenn von einem an sich großen Raum nur ein Teilbereich genutzt werden soll – wie bspw. öfters in der Halle D (Werk II) praktiziert. Hier wird künftig die volle Fläche berechnet, was die eine oder andere Party wirtschaftlich zu einem Ding der Unmöglichkeit machen dürfte.
Problem 3 – Bestraft wird, wer länger feiert
Bei elektronischer Musik wird gern lang gefeiert. Mit den neuen, ab 2013 geltenden Tarifen für Partys, werden fette Aufschläge fällig für Veranstaltungen, die länger als fünf Stunden dauern. Das macht keinen Sinn, da die Menschen nicht vordergründig wegen der aufgeführten Musik kommen, sondern wegen der Art und Weise, wie die Musik präsentiert wird.
Problem 4 – Die GEMA-Vermutung
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die GEMA als größte Verwertungsgesellschaft berechtigt ist, die Rechte aller Beteiligten wahrzunehmen. Für die elektronische Musikszene ist dies aber nicht haltbar. Zwei Stichproben von Sets von Loco Wize (Artension Team) und Chris Manura (Distillery Resident) zeigten jeweils eine GEMA-Anteil von deutlich unter 50 Prozent. Mit anderen Worten: Die GEMA fordert anteilig Lizenzen für Urheber ein, die sie gar nicht vertritt und an die sie keinen einzigen Cent auszahlt.