Gema Tarif Reform 2013

Seit mehreren Monaten wird landauf, landab über ein zeitgemäßes Urheberrecht, eines das dem digitalen Zeitalter entspricht, diskutiert. Mitten in diese Debatte stieß die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit einem Vorschlag für die Veränderung der Tarife für Musikveranstaltungen. Das Vorhaben der Verwertungsgesellschaft erregt inzwischen die Gemüter nicht nur von betroffenen Clubs und VeranstalterInnen, sondern sorgt auch unter Kulturschaffenden, bei NetzaktivistInnen, in der Politik oder bei Wirtschaftsverbänden für Diskussionen und Protest. Wieder aufgegriffen wurde eine Initiative zur Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft – C3S – die UrheberInnen, die mit freien oder Creative-Commons-Lizenzen arbeiten, eine Alternative zur Gema anbieten will.

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Rechte von über 64.000 Mitgliedern, aufgrund von Wahrnehmungsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften zusätzlich von etwa zwei Millionen Berechtigten im Ausland. Die GEMA sorgt dafür, „dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.“
Leider gibt es aber sowohl bei der Erhebung der Gebühren als auch bei der Verteilung der Einnahmen an die UrheberInnen mehrere Haken. Zu den klaren VerliererInnen zählt dabei die elektronische Musikszene. Ausgerechnet hier wird die kräftige Erhöhung der Lizenzgebühren ab 2013 am deutlichsten zu spüren sein. Einige Clubs fürchten eine existenzbedrohende Mehrbelastung.

Auch wir – ein Aktionsbündnis aus Vertretern der Clubs, von Veranstaltern, DJs, Künstlern und Interessierten – wollen daher darauf hinweisen, welche Auswirkungen diese Reform für die hiesige, vielfältige Kulturlandschaft haben wird. Gleichzeitig wollen wir auch Raum für eine grundsätzliche Diskussion um die Monopolstellung der GEMA und ihre intransparente und ungerechte Arbeitsweise und Verteilung sowie für die Debatte um ein zeitgemäßes Urheberrecht bieten.

Deshalb wurde ein Forderungskatalog mit den folgenden Erläuterungen erarbeitet:

– Für verträgliche Tarife zwischen GEMA und Musiknutzern
– die Musikkultur stärken
– Für ein Miteinander von Veranstaltern, Urhebern, Musikern und Verwertern

Kurzfristig
1.Die für dem 01.04.2013 angekündigten neuen Tarife sollen nicht in Kraft treten sondern neu verhandelt werden
2.Berechnungsgrundlage für GEMA-Gebühren sollen generell auf den Nettoumsätzen basieren
3.Abkopplung der GVL Gebühren von den GEMA Gebühren
4.Einführung eines Tarifes für Veranstaltungen mit Nachwuchskünstlern

Langfristig
1.Die Abrechnung der Musiknutzung soll Titelgenau erfolgen
2.Die GEMA wird verpflichtet, den Musiknutzern Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, dass diese auf einfache und nachprüfbare Weise zu jeder Veranstaltung Titelfolgen erstellen und danach abrechnen können.
3.Abschaffung der GEMA Vermutung
4.Festlegung aller Tarife der GEMA und GVL durch ein unabhängiges Gremium
5.Die GEMA soll in Zukunft besser kontrolliert werden

Begründungen

1. Die für dem 01.04.2013 angekündigten neuen Tarife sollen nicht in Kraft treten
Die sogenannte Tariflinearisierung der GEMA führt zu Kostensteigerungen von bis zu 1500% für die Nutzung von Urheberrechten. Dies wird von der GEMA unter anderem damit begründet, dass gemäß eines Schiedsspruches des Deutschen Patent- und Markenamtes eine Gebühr vom 10% der Bruttoerlöse angemessen ist.
Abgesehen von der Frage der Angemessenheit der Höhe der neuen Tarife ist es keinem seriös arbeitenden Unternehmen möglich, innerhalb eines derart kurzen Zeitraumes zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten auf Kostenerhöhungen in diesem Ausmaß zu reagieren.
Weiterhin liegen bei vielen Betrieben die Belastungen unter Einbeziehung der Abgaben an die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsrechten) bei bis zu 50% der Bruttoeintrittseinnahmen.
Dies führt zu existenzbedrohenden Szenarien. Zwar stellt die GEMA auf eine sogenannte Härtefallregelung ab. Dies ist jedoch eine Kann-Bestimmung und aufgrund des Verhaltens der GEMA in den letzten Jahren ist dies keine für Musiknutzer verlässliches Regelung.

2. Berechnungsgrundlage für GEMA-Gebühren sollen generell auf den Nettoumsätzen basieren
Warum soll ausgerechnet für die Berechnung von Umsatzbezogenen GEMA-Gebühren, wie z.B. beim Tarif U-K festgelegt der brutto-Umsatz als Berechnungsgrundlage herangezogen werden?
Hiervon überweist der Musiknutzer, d.h. Veranstalter den gesetzlichen Umsatzsteuersatz an das Finanzamt. Die Umsatzsteuer, die in den Eintrittspreisen enthalten ist, gehört dem Staat. Weder GEMA noch Veranstalter dürfen damit rechnen.
Durch die brutto-Umsätze wird der prozentuale Anteil der GEMA-Gebühren an den Umsätzen einer Musikveranstaltung verzerrt. Die brutto-Regelung birgt große Risiken, da kein Einfluss auf die Gesetzeslage besteht. Was passiert, wenn die Umsatzsteuer im Zuge der Finanzkrise erhöht wird?

3. Abkopplung der GVL Gebühren von den GEMA Gebühren
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Wert von Leistungsschutzrechten z.B. der Plattenfirmen eine direkte Abhängigkeit von Urheberrechten beträgt.
In den letzten Jahren ist der Anteil von Tonträgern bei der Veröffentlichung von Musik immer weiter gesunken, andere Vertriebswege, allem voran über Downloadportale, nehmen immer weiter zu. Es werden daher immer weniger Tonträger erzeugt, weshalb Leistungsschutzrechte im Bereich der Musiknutzung immer mehr an Bedeutung verlieren.Abschaffung der GEMA Vermutung

4. Einführung eines Tarifes für Veranstaltungen mit Nachwuchskünstlern
Für bestimmte Veranstaltungsformate, wie z.B. Konzert mit Nachwuchskünstlern sollte nur eine sehr geringe oder gar keine GEMA fällig werden. Das gesellschaftliche Interesse an einer vielfältigen Musiklandschaft wird durch das Veranstalterrisiko bei Newcomer-Künstler unter Umständen weiter gefährdet. Alle profitieren von einer funktionierenden Nachwuchsarbeit. Musiknutzer, bzw. Veranstalter sollen das Risiko solcher Veranstaltungen auch in Zukunft vertreten können.

5. Die Abrechnung der Musiknutzung soll Titelgenau erfolgen
Momentan wird ein Großteil der von der GEMA aus Musikveranstaltungen erzielten Einnahmen pauschal über einen schwer nachvollziehbaren internen Verteilerschlüssel abgerechnet. Dieser Verteilerschlüssel stellt darauf ab, welche Musik aktuell am populärsten ist bzw. durch Erhebungen aufgrund sogenannter Blackboxen. Diese Vorgehensweise verzerrt die Realität erheblich und benachteiligt unbekannte Künstler oder Spartenmusik erheblich. Aus diesem Grund ist als nächster Schritt nach Punkt 4 dieses Forderungskataloges ab Einführung der genannten Werkzeuge eine Abrechnung nach Titelfolgen zwingend.
Dadurch wird es dann ebenfalls möglich sein, nur GEMA-pflichtige Musik abzurechnen, die unrechtmäßige Erhebung von Gebühren von nicht durch die GEMA geschützter Musik kann dadurch verhindert werden.

6. Die GEMA wird verpflichtet, den Musiknutzern Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, dass diese auf einfache und nachprüfbare Weise zu jeder Veranstaltung Titelfolgen erstellen und danach abrechnen können.
Die technische Entwicklung in den letzten Jahren hat die elektronische Musikerkennung drastisch vereinfacht. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass bei entsprechender Forschung es zeitnah möglich wird, Werkzeuge zu entwickeln, die auf elektronischem Wege die Musikerkennung und Erstellung von Titelfolgen ermöglicht.
Forschungen auf diesem Gebiet finden zum Beispiel in den Niederlanden statt. Die GEMA wird verpflichtet, entsprechende Mittel für eine Entwicklung dieser Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.

7. Abschaffung der GEMA Vermutung
Durch Rechtsprechung wurde die sogenannte GEMA-Vermutung festgestellt. Diese besagt, dass mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass bei einer Musikveranstaltung immer GEMA-pflichtige Musik gespielt wird und daher immer die volle GEMA-Gebühr zu entrichten ist.
Dies war bis von 20 Jahren möglicherweise richtig, das aufgrund technischer Gegebenheiten Musiker immer auf große Plattenfirmen angewiesen waren um ihre Werke zu veröffentlichen.
Durch technische Entwicklung seit Ende der 80er Jahre ist es jedoch einfacher geworden, auf diese Abhängigkeit zu verzichten und gerade im Bereich der elektronischen Musik zeigt sich, dass viele Künstler zunehmend ihre Musik selber veröffentlichen und anderer Vertriebswege als klassischen Tonträgerverkauf nutzen.
Weiterhin wird das Einkommen weniger durch die Veröffentlichung als durch Auftritte erzielt, besonders kleinere Künstler betrifft dies.
Das hat zur Folge, dass der Anteil GEMA-pflichtiger Musik immer mehr abnimmt und bei Veranstaltungen teilweise unter 50% liegt.
Die GEMA-Vermutung kann daher in dieser Form nicht mehr aufrecht erhalten werden.

8. Festlegung aller Tarife der GEMA und GVL durch ein unabhängiges Gremium
Die Gema besitzt in Deutschland ein Monopol bezüglich der Verwertung von Urheberrechten im Bereich Musik, die GVL im Bereich der Leistungsschutzrechte. Das Urheberrecht als Eigentumsrecht ist nach Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz geschützt, soll jedoch nach § 14 Absatz 2 GG auch der Allgemeinheit dienen.
Die Tarifreform der GEMA, die zum 01.04.2013 in Kraft treten soll, zeigt einmal mehr, dass die GEMA dieser Forderung nicht gerecht wird.
Durch massive Kostensteigerungen um bis zum 1500% werden die Nutzer der Urheberrechte in ihrer Existenz bedroht. Anderslautende Aussagen der GEMA, wonach 60% der Nutzer entlastet werden, sind falsch und konnten bisher von der GEMA nicht begründet werden.
Aus diesem Grund muss in Zukunft solchen Vorgehensweisen Einhalt geboten werden.
Das Gremium soll sich zusammensetzen aus Urhebern, Urheberrechtsnutzern, Vertretern von Kultur und Wirtschaft, sowie Fachanwälten des Urheberrechts. Beschlüsse sind einstimmig zu verabschieden.

9. Die GEMA soll in Zukunft besser kontrolliert werden
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat sich als zu schwache Kontrollinstanz für die Vorgehensweisen der GEMA, intern sowie extern, erwiesen. Wir schlagen vor, die Kontrolle dem Bundeskartellamt oder einer Regulierungsbehörde ähnlich die für die Telekommunikation zu übertragen.
Folgende Themen sollten einer Prüfung unterzogen werden:
· Angemessenheit der Tarife
· Angemessenheit der internen Verteilerschlüssel der GEMA
· Rechtmäßigkeit der sogenannten GEMA – Vermutung
· Überprüfung der Vereinbarkeit der Geschäftstätigkeit der GEMA mit ihrer eigenen Satzung

Mangelware Kreativraum

Leipzig hat sich mit seiner vielfältigen und bunten Szene den Titel als Musik- und Kreativstadt redlich verdient. In den letzten Jahren wurde Leipzig zur Wahlheimat für viele Kreativschaffende: DJs, Produzenten, Singer-Songwriter und Künstler prägen die kulturelle Identität der Stadt.

Unter ihnen kämpfen momentan besonders die ca. 200 Nachwuchsbands sowie aufstrebende und bereits etablierte Produzenten/Projekte um weitere Entfaltungsmöglichkeiten und vor allem um geeignete Proberäume und Studios. In den letzten Jahren gab es dahingehend viel Bewegung. Zahlreiche Bands mussten ihre Proberäume aufgrund überhöhter Preisvorstellungen seitens privater Vermieter oder der Umnutzung der angemieteten Gebäude verlassen.

Mit der Gründung des Bandhauses in der Saarländer Straße durch den Bandcommunity e.V. konnte im Juli 2010 ein erster Schritt in die richtige Richtung getan werden. Das Bandhaus stellt neben bezahlbaren Proberäumen auch Räumlichkeiten für Tonstudios, Büros und Veranstaltungen zur Verfügung. Zudem finden regelmäßig Konzerte im Leipziger Westen statt. Aufgrund der hohen Nachfrage ist das Bandhaus jedoch bereits ausgelastet.

Weitere akzeptable Proberäume sind leider rar gesät. Zwar gibt es die Möglichkeit, sich stundenweise in die Räume einiger soziokultureller Zentren einzumieten, die auch von Seiten der Stadt institutionell gefördert werden. Damit wird jedoch keineswegs der hohe Bedarf an Übungsräumen gedeckt. Durch den Wegfall großer Proberaumobjekte (AGRA, Täubchenweg, Hupfeld-Center in Böhlitz-Ehrenberg) hat sich 2011 die Situation noch einmal deutlich verschärft.

Die Suche nach Alternativen gestaltet sich vor allem aufgrund der speziellen Anforderungen an die Proberäume/Studios für Musikgruppen nicht so einfach. Es gilt Räume zu finden, die längerfristig (und nicht nur übergangsweise) genutzt werden können, über funktionierende Heizung und Sanitäranlagen verfügen, dem Lärmschutz Rechnung tragen und nach Möglichkeit nicht nur am äußersten Stadtrand liegen. Zudem bieten größere, zusammenhängende Komplexe die Möglichkeit, den Austausch zwischen den verschiedenen Musikern zu stärken und somit neue, kreative Impulse für deren Arbeit zu erlauben.

Das Problem mangelnder Proberäume wurde in den vergangenen Jahren mit der Stadtverwaltung erörtet, außerdem gab es eine Initiative im Stadtrat. Jenseits der Unterstützung des Bandhauses des Bandcommunity e.V. folgten daraus bis heute jedoch keine weiteren Schritte. Im Januar 2012 hatte deshalb die Stadt­rats­frak­tion DIE LINKE einen Antrag for­mu­liert, in dem die Stadtver­wal­tung beauftragt wurde, leer­ste­hende Immo­bi­lien hinsichtlich ihrer Eignung für Proberäume zu prü­fen und den Instand­set­zungs­auf­wand zu ermitteln. Das Ergebnis soll laut Antrag mit Akteuren der Bandszene sondiert und geeignete Räume ausgewählt werden. In der Stellungnahme des Kul­tur­de­zer­nats zum Antrag wird detailliert aufgelistet, wie viele Pro­be­räume in insti­tu­tio­nell geför­der­ten Häu­sern zu fin­den sind. Dass diese Anzahl längst nicht dem Bedarf gerecht wird, sollte der Stadt­ver­wal­tung, vor allem dem Kul­tur­de­zer­nat, eigentlich bekannt sein. Wei­tere Stand­orte zu recher­chie­ren, so kann man dem Ver­wal­tungs­stand­punkt ent­neh­men, sei aus Kapa­zi­täts­grün­den nicht leist­bar. Nur wenn im Rat­haus nicht ein­mal eine Recher­che vorgenommen wer­den kann, stellt sich die Frage, wie überhaupt weitere Schritte erfolgen sollen. Die Stadtverwaltung scheint nicht zu realisieren, wie akut die Situation für die Bands ist und lehnt es ab, eine Verantwortung zu übernehmen.

Gerade für Bands ist eine Unterstützung bei der Suche alternativer Übungsräume allerdings essentiell notwendig, da eine Band ohne Raum einfach nicht proben kann. Laut Einschätzung der von der LeISA GmbH für 2010 durchgeführten Bandstudie* ist die Förderung von Nachwuchsmusikern im Bereich populärer Musik in Leipzig unterentwickelt. Gerade in einer Kommune, die sich gern als Musikstadt bezeichnet, sollte es auch für Musiker dieser Sparten Möglichkeiten kreativer Entfaltung geben. Nicht zuletzt besteht längerfristig die Gefahr, dass talentierte und auch renommierte Künstler, die Leipzig mittlerweile auch weltweit vertreten (sei es mit handgemachter oder elektronischer Musik) aufgrund der angespannten Arbeitsbedingungen die Stadt verlassen und das kreative Potential schmälern. Wir wünschen uns daher weitere konstruktive Gespräche, die an der künstlerischen Praxis der Musiker orientiert sind und in denen aktiv nach umsetzbaren Lösungen gesucht wird. Die Verantwortung, Proberäume zu schaffen sollte dabei nicht nur privaten Initiativen überlassen werden. Das Bandhaus zeigt, dass es Wege gibt, über eine strukturelle Förderung erfolgreiche Nutzungskonzpete zu entwickeln, die sich irgendwann selbst tragen.

Musikszene als Verlierer

Das Urheberrecht legt unter anderem fest, dass niemand einen Song aufführen, aufnehmen oder senden darf, ohne den oder die Urheber (Komponisten/Texter) zu fragen! Das klingt sicher für die meisten Musiker sehr logisch. Ebenso logisch ist es aber auch, dass rein praktisch gar nicht jeder Musiknutzer jeden Urheber fragen kann. Es kann nicht jeder Radiosender, jede Disko, jeder Solariumbetreiber bei jedem Komponisten anfragen, ob er die Musik spielen darf und eine entsprechende Vergütung verhandeln.
Darum gibt es die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Rechte von über 64.000 Mitgliedern, aufgrund von Wahrnehmungsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften zusätzlich von etwa zwei Millionen Berechtigten im Ausland. Die GEMA sorgt dafür, „dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.“ Soweit so gut. Leider gibt es aber sowohl bei der Erhebung der Gebühren als auch bei der Verteilung der Einnahmen an die Urheber mehrere Haken. Zu den klaren Verlierern dabei zählt die elektronische Musikszene. Ausgerechnet dort will die GEMA aber ab 2013 die Lizenzgebühren kräftig erhöhen. Da gleichzeitig keine Jahresverträge mehr angeboten werden, rechnen einige Clubs mit einer existenzbedrohenden Mehrbelastung.
Problem 1 – Die Zuordnung der Einnahmen
Eigentlich klingt alles einfach: Wird ein Song genutzt (auf Platte gepresst, im Radio gespielt oder live aufgeführt), bekommt der Urheber eine Vergütung. Das klappt aber leider nicht an allen Stellen. Bei manchen Nutzungsarten kann man nicht genau feststellen, welche Musik denn genau gespielt wurde. Jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand. Jeder Einzelhändler, jede Diskothek, jeder Betreiber einer Erotik-Videobox zahlt schließlich dafür, dass er Musik gewerblich nutzen darf. Verständlicherweise müssen die (im Gegensatz zu Radios oder Plattenfirmen) aber kein Buch darüber führen, welche Titel im Einzelnen gespielt wurden. Auf diese Art und Weise erzielt die GEMA Einnahmen, weiß aber nicht, wem sie tatsächlich zustehen. Diese Einnahmen werden analog zu den zuzuordnenden Einnahmen verteilt. Die Theorie: Wer viele Platten verkauft und viel Radio Airplay hat, wird auch viel in Handel und Diskotheken gespielt. Das mag oft stimmen, funktioniert aber in der elektronischen Musikszene nicht. Electro läuft selten im Radio und verkauft wenige Tonträger. Aber die vor allem an DJs, die diese Platten dann im Club auflegen. Von den Einnahmen aus Electro-Events kommt also bei den Urhebern nichts oder viel zu wenig an.
Problem 2 – Höhere Einnahmen, höhere GEMA-Gebühren
Schon immer – und ab 2013 noch krasser – zahlen Clubs die GEMA-Gebühr in Abhängigkeit von der theoretisch bespielbaren Fläche und dem Eintrittspreis. Mit Logik hat das leider wenig zu tun: Die selbe Party mit dem selben DJ kann schnell bis zu 5,00 EUR mehr Eintritt kosten, wenn entsprechend viel Geld in Licht und Ton investiert wird. Warum sollten die Urheber der gespielten Songs dadurch profitieren, dass ein Club viel Geld in Visuals investiert? Aufwendige Installationen sorgen außerdem dafür, dass nicht die gesamte Fläche bespielt werden kann. Gelackmeiert ist, wer versucht, für das Partyvolk etwas Atmosphäre zu schaffen. Noch schlimmer kommt’s, wenn von einem an sich großen Raum nur ein Teilbereich genutzt werden soll – wie bspw. öfters in der Halle D (Werk II) praktiziert. Hier wird künftig die volle Fläche berechnet, was die eine oder andere Party wirtschaftlich zu einem Ding der Unmöglichkeit machen dürfte.
Problem 3 – Bestraft wird, wer länger feiert
Bei elektronischer Musik wird gern lang gefeiert. Mit den neuen, ab 2013 geltenden Tarifen für Partys, werden fette Aufschläge fällig für Veranstaltungen, die länger als fünf Stunden dauern. Das macht keinen Sinn, da die Menschen nicht vordergründig wegen der aufgeführten Musik kommen, sondern wegen der Art und Weise, wie die Musik präsentiert wird.
Problem 4 – Die GEMA-Vermutung
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die GEMA als größte Verwertungsgesellschaft berechtigt ist, die Rechte aller Beteiligten wahrzunehmen. Für die elektronische Musikszene ist dies aber nicht haltbar. Zwei Stichproben von Sets von Loco Wize (Artension Team) und Chris Manura (Distillery Resident) zeigten jeweils eine GEMA-Anteil von deutlich unter 50 Prozent. Mit anderen Worten: Die GEMA fordert anteilig Lizenzen für Urheber ein, die sie gar nicht vertritt und an die sie keinen einzigen Cent auszahlt.